Allgemeine Geschäftsbedingungen
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN VON MECALUX
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie jegliche Aktualisierung derselben gelten für jeden Verkauf, Kostenvoranschlag oder jedes Angebot von Ware und/oder die Erbringung von Dienstleistungen (im Folgenden „Ware“ und/oder „Dienstleistung/en“) durch ein Unternehmen der Mecalux-Gruppe und können nur mit der ausdrücklichen, eindeutigen und schriftlichen Zustimmung der Letzteren (im Folgenden „Mecalux“) geändert werden. In Übereinstimmung mit dem Vorstehenden gelten die Aufgabe des Auftrags durch den Kunden von Mecalux (im Folgenden „Kunde“), die Mitteilung des Kunden über die Annahme des Angebots oder Kostenvoranschlags von Mecalux (im Folgenden „Angebot“) auf beliebigem Wege, die Herstellung und/oder der Verkauf von Ware oder die Erbringung von Dienstleistungen durch Mecalux an den Kunden sowie jede Handlung, die der Kunde nach Erhalt des Angebots vornimmt, als Annahme der vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen, die der Kunde als gelesen, verstanden und vorbehaltlos angenommen erklärt. Außerdem, haben diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen Vorrang vor Klauseln oder Vertragsbedingungen oder anderen vom Kunden in irgendeiner Form ausgestellten Dokumenten wie Bestellungen, Kostenvoranschlägen, Briefen oder anderen Dokumenten in Bezug auf die Produkte und Dienstleistungen von Mecalux, die nicht anwendbar sind. Folglich sind alle Geschäftsbedingungen, die im Rahmen des Handelsverkehrs, der Gewohnheit, des Handelsbrauchs oder der üblichen Praxis als stillschweigend vorausgesetzt werden können, ausgeschlossen.
- 1. Verkauf von Materialien
- Für den Verkauf von Materialien gelten die von den Parteien vereinbarten INCOTERM und in Ermangelung einer Vereinbarung die entsprechenden INCOTERM EXW 2020 des Werks von Mecalux. Der Kunde trägt in jedem Fall die Kosten und Mittel für das Abladen der Ware. Der Kunde verpflichtet sich, einen Ort zur Lagerung der zu liefernden Ware bereitzustellen, entweder in seinen Räumlichkeiten oder in den Räumlichkeiten eines zu diesem Zweck beauftragten Dritten. Mecalux behält sich in jedem Fall das Recht vor, dem Kunden die Verwahrung und Wartung der Ware in Rechnung zu stellen, falls der Kunde den Empfang derselben nicht einhält. Der Kunde trägt auch das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung ab dem Zeitpunkt, an dem die Ware hätte angenommen werden müssen. Falls die von Mecalux verkauften Waren aus Gründen, die Mecalux nicht zuzuschreiben sind, nicht ausgeliefert werden können, kann Mecalux die Bescheinigung über die Herstellung dieser Waren ausstellen und benachrichtigt den Kunden, damit er die Zahlung der Rechnungen für diese Waren veranlassen kann. Der Kunde muss in jedem Fall die Transport- und Logistikkosten von Mecalux übernehmen.
- Mecalux übernimmt keine Verantwortung für den endgültigen Bestimmungsort der gelieferten Ware oder für die Montage, wenn diese von Dritten außerhalb von Mecalux durchgeführt wird. Dieser Haftungsausschluss gilt auch dann, wenn die Ware zum Austausch, zur Änderung, zur Erweiterung und/oder zum Weiterverkauf bestimmt ist.
- Jegliche Angabe von Gewicht, Abmessungen und/oder Bestandteilen der Waren dient nur zur Orientierung und ist daher für Mecalux nicht bindend und kann unter keinen Umständen zu Anpassungen, Änderungen oder Preiskorrekturen führen.
- 2. Gewährleistung
- Sofern im Angebot nicht ausdrücklich anders angegeben, gibt Mecalux für einen Zeitraum von fünf (5) Jahren eine Garantie auf die Ware gegen alle Herstellungs- und Montagefehler, unter der Voraussetzung, dass der Montage- und Wartungsservice während dieses Zeitraums bei Mecalux in Auftrag gegeben wurde. Falls die oben genannten Installations- und Wartungsbedingungen nicht erfüllt werden, beträgt die Garantiefrist ein (1) Jahr und deckt nur Herstellungsfehler ab. Falls im Lieferumfang Batterien enthalten sind, beträgt die Garantie 1 Jahr oder 1.000 Aufladungen, je nachdem, was zuerst zutrifft, unter der Voraussetzung, dass die Aufladungen gemäß den Angaben in den entsprechenden Benutzerhandbüchern durchgeführt werden. Wenn die Lieferung Maschinen umfasst, gewährt Mecalux eine Garantie für den Betrieb der Maschinen für einen Zeitraum von einem (1) Jahr und im Falle von Software beträgt die Garantiezeit sechs (6) Monate, und zwar jeweils ab dem Datum der Inbetriebnahme.
- Wird die Montage der Ware bei Mecalux in Auftrag gegeben, beginnt die Garantiezeit mit dem Datum des Abschlusses der Montage und der Übergabe der Ware, sofern nicht ausdrücklich ein anderes Datum vereinbart wurde, und dauert unabhängig davon an, ob die Ware verwendet wird oder nicht. Ansonsten beginnt die Garantiezeit mit der Übergabe der Ware.
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Die Garantie für die Ware ist nur dann gültig, wenn die folgenden Bedingungen vom Kunden erfüllt werden:
- Der Kunde muss die Feststellung eines Schadens oder Mangels unverzüglich und in jedem Fall innerhalb von 24 Stunden ab dem Zeitpunkt, zu dem er davon Kenntnis erlangt hat, melden und die diesbezüglichen Anweisungen von Mecalux nach der Meldung befolgen.
- Der Kunde muss seinen Zahlungsverpflichtungen pünktlich nachkommen.
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Bei anderen Lieferungen als Ware und zusätzlich zu den oben genannten Bedingungen gilt die Garantie, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
- Die Anlage wird im Rahmen des Servicelevels, für den sie konfiguriert wurde, angemessen und korrekt genutzt, und zwar gemäß den Angaben in dem entsprechenden Angebot und unter Einhaltung aller darin enthaltenen Spezifikationen.
- Die Anweisungen von Mecalux, die sowohl im entsprechenden Angebot als auch in der/den mit der Installation gelieferten Anleitung(en) enthalten sind, wurden befolgt.
- Die von Mecalux empfohlenen Inspektionen, Wartungsarbeiten und technischen Kontrollen wurden ordnungsgemäß durchgeführt.
- Der Kunde oder Dritte haben ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung von Mecalux oder eines von Mecalux beauftragten Dritten keine Eingriffe oder Änderungen an der Anlage vorgenommen oder dessen Bauteile demontiert.
- Während der Garantiezeit verpflichtet sich Mecalux, auf eigene Kosten und ohne Kosten für den Kunden alle Elemente oder Teile zu reparieren oder zu ersetzen, die eine anormale Abnutzung oder schwerwiegende Mängel bei der Herstellung oder Montage aufweisen. Die Garantie erstreckt sich nicht auf die Abnutzung durch Gebrauch und Zeit. Eingriffe während der Garantiezeit werden so schnell wie möglich durchgeführt, sofern Personal für die Bearbeitung der Reklamation zur Verfügung steht. Die Garantie deckt die Teile für den Austausch ab, wobei die Garantiezeit für neue Teile sechs (6) Monate beträgt. Die ausgetauschten Teile gehen in das Eigentum von Mecalux über.
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Folgendes ist von der Garantie ausgeschlossen und wird separat in Rechnung gestellt:
- Die Lieferung von Teilen und Personal, die für den Ersatz von Teilen erforderlich sind, die durch Abnutzung oder Verschleiß entstanden sind, wie z. B.:
- a) Durch Kontakt mit aggressiven und/oder korrosiven Produkten oder Umgebungen, die zum Zeitpunkt der Materiallieferung nicht vorhergesehen wurden,
- b) Unterlassung der ordnungsgemäßen Wartung gemäß den Angaben in der entsprechenden Anleitung,
- c) Unterlassung der Lagerung des gelieferten Materials unter den von Mecalux geforderten Bedingungen und in der von Mecalux geforderten Umgebung.
- Die Bereitstellung der erforderlichen Teile und Personals zur Behebung von Schäden an der Anlage, die durch Dritte oder durch unsachgemäße Nutzung oder Wartung der Anlage verursacht wurden.
- Die Bereitstellung der erforderlichen Teile und Personals zur Lösung von Problemen bei der Installation, die nachweislich auf Missbrauch oder Fahrlässigkeit des mit der Installation betrauten Personals in Situationen zurückzuführen sind, die in den entsprechenden, mit der Installation gelieferten Anleitungen vorgesehen sind.
- Die Bereitstellung der erforderlichen Teile und Personals, um die Schäden zu beheben, die durch Erdbeben, Feuer oder Wasser, Diebstahl, Angriffe, Stürme, Explosionen, elektromagnetische oder nukleare Strahlung, Stromstöße oder -ausfälle oder Störungen in der Elektroinstallation - falls zutreffend - und ganz allgemein durch andere externe Ursachen, höhere Gewalt oder zufällige Ereignisse verursacht wurden.
- Die Lieferung von Teilen und Personal, die für den Ersatz von Teilen erforderlich sind, die durch Abnutzung oder Verschleiß entstanden sind, wie z. B.:
- Die Garantie für Montagemängel gilt nur dann, wenn der Kunde Mecalux mit der Durchführung der Montage beauftragt hat. Die Dauer und der Umfang der Garantie können nach dem Ermessen von Mecalux geändert oder sogar aufgehoben werden, wenn die ursprünglich vereinbarte Frist für die Ausführung der Installation aus Gründen, die Mecalux nicht zuzuschreiben sind, ausgesetzt oder unterbrochen wurde.
- 3. Eigentumsvorbehalt
- Solange der vollständige, aufgeführte Kaufpreis nicht entrichtet ist, behält sich Mecalux das Eigentumsrecht an der gelieferten Ware vor, sodass der Kunde bis zur vollständigen Zahlung über diese nicht verfügen oder diese belasten und sie auch nicht an einen anderen Ort bringen kann. Er haftet für sämtliche an diesen entstehenden Schäden, auch im Fall von unvorhersehbaren Ereignissen oder höherer Gewalt. Der Kunde verpflichtet sich dazu, jeglichen anderen Gläubiger, der die Absicht hat, ganz oder teilweise die vom Eigentumsvorbehalt betroffenen Produkte zu beschlagnahmen oder einzubehalten, gewissenhaft über das Vorhandensein dieses Vorbehalts zu Gunsten von Mecalux in Kenntnis zu setzen sowie Mecalux umgehend über diesen Einbehalt oder versuchten Einbehalt zu unterrichten, damit das Unternehmen jegliche, ihm von Rechts wegen zustehende Maßnahme einleiten kann. Der Eigentumsvorbehalt stellt eine Garantie zu Gunsten von Mecalux dar und begrenzt oder bedingt keinesfalls das Recht des Unternehmens, die Zahlung des vollständigen Kaufpreises zu fordern und zu erhalten.
- 4. Geistiges Eigentum
- MECALUX, S.A. bzw. die Unternehmen seiner Unternehmensgruppe sind Inhaber der geistigen Eigentumsrechte an allen Unterlagen, Plänen, Anleitungen, Lizenzen und Computerprogrammen, die den bestellten Waren und/oder Dienstleistungen entsprechen. Die Abbildungen, Bilder und anderen grafischen Informationen, die in dem Angebot aufgeführt sein können, dienen lediglich der Orientierung und haben keinen vertraglichen Wert.
- 5. Vearntwortlichkeit und Haftung
- Die Haftung von Mecalux für jegliche Ansprüche übersteigt in keinem Fall den vereinbarten Nettopreis. Gewinnausfälle, Produktionsausfälle und Folgeschäden, einschließlich und in Übereinstimmung mit dem anwendbaren Recht jeglicher indirekter, zufälliger, spezieller, strafbarer, spekulativer, Folgeschäden, einschließlich Schäden, die durch Dritte verursacht wurden, oder für jeglichen Verlust von Gewinnen, Einnahmen, Kundenstamm, Verlust von erwarteten Kapitalgewinnen, sind ausdrücklich ausgeschlossen, selbst wenn auf die Möglichkeit solcher Schäden für den Kunden oder für Dritte hingewiesen wurde, unabhängig von der Ursache solcher Schäden. Mecalux übernimmt keinerlei Haftung für die Nichteinhaltung von Bestimmungen, die aus Gründen außerhalb der Kontrolle von Mecalux entstehen, einschließlich höherer Gewalt.
- 6. Dritte
- Sollte es sich bei dem Eigentümer und Endempfänger der Ware oder der Dienstleistung um einen Dritten handeln, der nicht der Kunde ist (im Folgenden „der Dritte“), verpflichtet sich der Kunde, die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen auf den besagten Dritten zu übertragen sowie dessen Zustimmung und die Übernahme der Verpflichtungen durch den Dritten zu erwirken, die aufgrund ihrer Art notwendigerweise vom Eigentümer der Ware erfüllt werden müssen. Der Kunde haftet gesamtschuldnerisch mit dem Dritten für die Erfüllung der Verpflichtungen aus diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Bei Nichtbezahlung durch den Kunden kann Mecalux die ausstehende Zahlung von dem Dritten als Inhaber der Guthaben einfordern, die der Kunde gegenüber diesem hat und die nach Angaben des Kunden an Mecalux abgetreten werden.
- 7. Datenschutzbestimmungen
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Mecalux weist den Kunden darauf hin, dass die personenbezogenen Daten, die ihm auf beliebigem Wege zur Verfügung gestellt werden, von nun an gemäß den Bestimmungen der Datenschutzrichtlinie verarbeitet werden. Diese sind auf der Website des Unternehmens der Mecalux-Gruppe, mit dem er einen Vertrag abschließt, veröffentlicht. Der Kunde erklärt, dass er diese kennt und akzeptiert.
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Grundlegende Informationen zum Datenschutz:
- Verantwortlicher: Mecalux
- Zweck: Verwaltung der geschäftlichen Beziehungen mit Mecalux.
- Begründung: Ihre Zustimmung und das legitime Interesse von Mecalux.
- Zielgruppe: Unternehmen der Mecalux-Gruppe und Handelspartner.
- Rechte: Zugriff, Berichtigung und Löschung Ihrer Daten sowie andere Rechte, wie in der Datenschutzrichtlinie dargelegt.
- Zusätzliche Informationen: Ausführliche Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzrichtlinie.
- 8. Ethikkodex
- Der Ethikkodex von Mecalux definiert die Werte und ethischen Grundsätze, an die sich unter anderem unsere Kunden und Lieferanten halten müssen. Der Ethikkodex sowie alle Änderungen und/oder Aktualisierungen des Kodex sind hier verfügbar. Der Kunde erklärt, den Inhalt zur Kenntnis genommen zu haben, und verpflichtet sich ausdrücklich, ihn einzuhalten.
- 9. Anwendbares Recht und Streitbeilegung
- Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, gilt das Recht des Landes, in dem die Gesellschaft der Mecalux-Gruppe, die das Angebot erstellt, die Ware verkauft und/oder die Dienstleistung erbringt, ihren Sitz hat. Sie unterwerfen sich ausdrücklich der Gerichtsbarkeit der Richter und Gerichte der Stadt, in der die besagte Gesellschaft der Mecalux-Gruppe ihren Sitz hat, und verzichten ausdrücklich auf jede andere Gerichtsbarkeit, die auf sie anwendbar sein könnte, für die Beilegung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Erfüllung und Auslegung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- 10. Salvatorische Klausel
- Sollte eine Klausel und/oder Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in einer Rechtsordnung ganz oder teilweise für nichtig, ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, so wird die Nichtigkeit, Gültigkeit, Rechtmäßigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen in keiner Weise berührt und/oder eingeschränkt, und diese Bestimmung ist nur in der betreffenden Rechtsordnung und nur in dem Teil davon unwirksam, der für nichtig, ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar erklärt wurde, und es gilt stattdessen das geltende Recht der betreffenden Rechtsordnung.
ALLGEMEINE MONTAGEBEDINGUNGEN VON MECALUX
- Zusätzlich zu den Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten die folgenden Bedingungen für alle von Mecalux erbrachten Dienstleistungen und/oder Montagearbeiten sowie für alle damit zusammenhängenden Kostenvoranschläge, Angebote, sofern zutreffend.
- 11. Montagebereich
- Vor der Montage müssen sowohl der Bereich, in dem diese stattfinden soll, als auch der Zugang hierzu frei und ungehindert sein. Während der Montage darf es zu keiner Beeinträchtigung durch andere Gewerke kommen. Wartezeiten und/oder eine Unterbrechung der Montage werden gesondert nach dem zum Zeitpunkt der Montage gültigen Tarif in Rechnung gestellt.
- 12. Versorgung und Leistungen
- Der Kunde muss die Stromversorgung (220/380 V), Wasser sowie Beleuchtung sowie die notwendigen Behältnisse für die Entsorgung aller Material- und Verpackungsreste sicherstellen. Außerdem stellt der Kunde den Monteuren die notwendigen Toiletten zur Verfügung, die während der gesamten Arbeitszeit zugänglich sind. Mecalux übernimmt unter keinen Umständen das Abladen unserer Ware oder die Hebemittel (Gerüst, Gabelstapler, Plattform, Scherenbühne usw.). Diese Bereitstellung erfolgt stets auf Verantwortung des Kunden.
- 13. Umwelt
- Die Monteure entsorgen die anfallenden Abfälle, die hauptsächlich aus Verpackungen (Kunststoff, Holz, Metallbänder und Karton) bestehen, in den vom Kunden bereitgestellten Containern. Wenn der Kunde über ein System für die umweltgerechte Entsorgung verfügt, wird das Material in den entsprechenden Behältern entsorgt oder in dem dafür vorgesehenen Bereich abgestellt, wobei die verschiedenen Produkte getrennt werden.
- 14. Vermeidung berufsbedingter Gefahren
- Mecalux verfügt über einen Plan zur Verhütung von Gefahren am Arbeitsplatz, der auch die Koordinierung der geschäftlichen Aktivitäten mit unseren Kunden beinhaltet. Wir stehen daher zur Verfügung, wenn Sie uns vor Beginn der Arbeiten Unterlagen zur Verhütung von Gefahren am Arbeitsplatz zukommen lassen möchten, die Sie für diese Koordinierung für notwendig halten.
- 15. Tragfähigkeit und Ebenheit des Bodens
- Der Boden muss den im entsprechenden Angebot angegebenen Angaben zur Festigkeit und Ebenheit entsprechen, und der Kunde ist für die ordnungsgemäße Übergabe des Hallenbodens verantwortlich. Sollte der Hallenboden die in den geltenden Normen angegebenen Werte überschreiten, gehen die zusätzlichen Kosten für die Nivellierung zu Lasten des Kunden. Mecalux kann die Durchführung von Montagearbeiten solange verweigern, bis sich die Oberfläche in einem geeigneten Zustand befindet. Diese Verspätung hat keinerlei Haftung für Mecalux zur Folge. Die Frist für die Ausführung der Installation wird in dem vereinbarten Planungsdokument festgelegt und beginnt, wenn der Hallenboden an Mecalux übergeben wird.
- 16. Montagezeitraum
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Sofern gesetzlich nicht anders vorgeschrieben und falls erforderlich, dürfen die Arbeitszeiten nicht eingeschränkt werden, und der Kunde verpflichtet sich, die Durchführung von Montagearbeiten in der Nacht und an Feiertagen zuzulassen und alle im entsprechenden Angebot beschriebenen Mittel und Bedingungen zu den vereinbarten Terminen bereitzustellen. Die durch höhere Gewalt (einschließlich Streiks und Pandemien mit aktuellen oder zukünftigen Auswirkungen) betroffenen Tage oder Teile von Tagen werden nicht als Arbeitstage innerhalb der vereinbarten Lieferfrist gezählt. Gleichermaßen sind Verzögerungen, die von anderen Auftragnehmern verursacht werden, nicht Mecalux zuzuschreiben, ebenso wenig wie durch höhere Gewalt verursachte Verzögerungen bei einem unserer Unterauftragnehmer. Wenn die Installation und/oder der Auftrag aus irgendeinem Grund, der außerhalb der Kontrolle von Mecalux liegt, ausgesetzt oder unterbrochen wird, kann Mecalux:
- a) die vom Kunden gezahlten Beträge einbehalten.
- b) Rechnungen für die entsprechenden Zahlungen ausstellen und
- c) die Bezahlung der hergestellten, montierten oder in der Herstellung befindlichen Ware, der tatsächlich ausgeführten Arbeiten sowie der Kosten, die sich aus der Stilllegung und Wiederaufnahme der Arbeiten ergeben, verlangen.
- Das Vorstehende gilt auch für den Fall, dass sich die Leistungserbringung dadurch verlangsamt, dass der Kunde oder Dritte die für die Ausführung der Leistung erforderlichen Daten oder Mittel nicht bereitstellet.
- Die Wiederaufnahme der ausgesetzten oder unterbrochenen Arbeiten führt ggf. zu einer Überarbeitung oder Aktualisierung der allgemeinen Geschäftsbedingungen, einschließlich des Preises und der Garantiezeit.
- Sind die Verzögerungen nicht Mecalux zuzuschreiben und verzögern den Beginn der Arbeiten um mehr als neunzig (90) Tage, kann Mecalux die Beträge korrigieren oder aktualisieren. Ebenso hat Mecalux das Recht, den Vertrag zu kündigen, wenn die Lieferung der Ware und/oder der vereinbarten Dienstleistung aufgrund eines unvorhergesehenen Umstands nicht möglich ist oder mit erheblichen unvorhergesehenen Kosten verbunden ist, und ist zur Anwendung der Bestimmungen der Abschnitte a), b) und c) dieser Klausel berechtigt.
- 17. Aufbewahrung und Schutz
- Der Kunde trägt die Kosten für die Aufbewahrung und den Schutz des gelieferten Materials für die Montage und/oder Wartung der Lagerausrüstung. Mecalux übernimmt keine Verantwortung für Schäden, die am Material entstehen können, wenn es während der Montage im Freien gelassen wird.
- 18. Beeinträchtigung bereits vorhandender Installationen
- Der Kunde befreit Mecalux von der Haftung für Schäden, die durch die Montage der Anlage verursacht werden können, wenn er nicht nachweist, dass er den Monteur zuvor über die Lage der elektrischen Verkabelung oder Leitungen aller Art (Druckluft, Wasser, Fußbodenheizung etc.), die die Montage beeinflussen können, informiert hat.
- 19. Integrität der Anlage und Preisangebot
- Die Konfiguration der Lagerlösung wird anhand der im entsprechenden Angebot beschriebenen und/oder von Mecalux ausdrücklich akzeptierten Merkmale berechnet. Daher dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung von Mecalux vor Abschluss der Montage keine Designänderungen, der Austausch von Komponenten oder Reparaturen an der Anlage durch den Kunden oder Dritte vorgenommen werden. Für alle nicht im Auftrag enthaltenen Arbeiten wird ein separates Angebot erstellt, ebenso wie für jede vom Kunden nach Unterzeichnung des Vertrags oder des Angebots angeordnete Änderung. Der Preis wird anhand der Gesamtlieferungen und in Übereinstimmung mit den vom Kunden angegebenen Spezifikationen berechnet. Sollte der Kunde den Umfang, das Volumen oder die im entsprechenden Angebot enthaltenen Leistungen ändern wollen, werden der Preis, die Frist und die sonstigen Bedingungen des Angebots entsprechend den neuen Bedingungen angepasst. Mecalux haftet nicht für Schäden an der Anlage, an Personen oder an Gütern, die durch Änderungen oder Umbauten an der Anlage oder an einem ihrer Bestandteile verursacht werden, die von Dritten unabhängig von Mecalux während oder nach den von Mecalux durchgeführten Montagearbeiten vorgenommen wurden.
- 20. Weitere Bedingungen gemäß der Art der auszuführenden Arbeiten
- Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden zu prüfen, ob er auf eigene Kosten für die Durchführung und Freigabe der beauftragten Installation erforderlichen Lizenzen, Erlaubnisse und/oder Genehmigungen beantragen und einholen muss. Das entsprechende Angebot enthält keine diesbezüglichen Empfehlungen von Mecalux. Der Kunde kommt seinen Zahlungsverpflichtungen nach und hält Mecalux auch bei Nichteinholung der entsprechenden Lizenzen, Genehmigungen und/oder Zulassungen schadlos. Werden diese nicht eingeholt, hat Mecalux das Recht, das Rechtsverhältnis aufzulösen und vom Kunden alle Schäden zu fordern, die dies verursacht hat oder verursachen könnte, einschließlich Folgeschäden und entgangenem Gewinn. Sofern der Kunde nicht im Voraus und rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten von Mecalux vor Ort schriftlich das Gegenteil mitteilt, wird vorausgesetzt, dass der Kunde bereits über die erforderlichen Lizenzen, Genehmigungen und/oder Zulassungen verfügt, die Mecalux die Ausführung der Lieferung, die Gegenstand des entsprechenden Angebots ist, ermöglichen. Sollte der Kunde hingegen Mecalux nicht mit der Montage beauftragen, ist er verpflichtet, dass das mit der Montage beauftragte Team die Montageanweisungen in den von Mecalux zur Verfügung gestellten Anleitungen genauestens befolgt. In diesem Fall ist die Haftung für die Montage ausgeschlossen.
[Aktualisiert: 6. April 2023]