Es besteht auch die Möglichkeit selbsttragende Lager zu errichten, in denen die Handhabung mit frei fahrenden Staplern erfolgt (dreiseitige Hochregalstapler, zweiseitige Hochregalstapler oder Schubgabelstapler).
Hier muss jedoch beachtet werden, dass die Hochregalstapler höchstens 15 m und die Schubgabelstapler höchstens 10.5 m hoch sind. Außerdem werden breitere Gänge als für Regalbediengeräte benötigt. Darüber hinaus ist ein korrekt nivellierter Lagerboden nötig, vor allem wenn Hochregalstapler verwendet werden.
Ein entscheidender Faktor ist, dass im Inneren der Regalanlagen Lagermitarbeiter für die Handhabung der Waren und die Durchführung der Betriebsabläufe benötigt werden.
Trotz dieser Nachteile ist ein selbsttragendes Lager mit frei fahrenden Maschinen eine gute und interessante Option, da es sich hierbei um ein spezielles Gebäude ohne Säulen und mit geringeren Kosten handelt, das zudem schneller errichtet werden kann als Systeme mit herkömmlichen Gebäuden.
Selbsttragendens Kühllager mit dreiseitigem Hochregalstapler.
Stützen für frei fahrende Geräte
Maschinen dieser Art stützen sich direkt auf dem Boden ab. Wird eine schnellere und sicherere Funktionsweise gewünscht, müssen die Hochregalstapler mit einem Führungssystem, wie mechanischer Führung, Drahtführung oder Laserführung, versehen werden.
Führungsschiene mit LPN 50-Profil
Führungsschiene mit UPN 50-Profil
Führungsschiene mit UPN 100-Profil und Erhöhung
Drahtführung
Mindestabstände für frei fahrende Geräte
Die Mindestabstände für frei fahrende Geräte ähneln denen für Geräte mit festgelegter Strecke. Es sollte jedoch berücksichtigt werden, dass die frei fahrenden Geräte ein etwas anderes System für die Entnahme und das Ablegen von Waren verwenden als Geräte mit festgelegter Strecke.
Generell verwenden frei fahrende Geräte Drehknöpfe, um die Ware auf der linken oder rechten Seite des Regals zu entnehmen oder abzulegen. Geräte mit fester Strecke verwenden hingegen teleskopisch geführte Knöpfe.
Aufgrund dieser Merkmale stellen sich auch die Anforderungen hinsichtlich der Gangbreite deutlich anders dar. Bei Verwendung von 1.200 mm tiefen Europaletten benötigt ein dreiseitiger Stapler, je nach gewünschter Leistung, einen Gang mit einer Breite zwischen 1.700 und 1.900 mm. Ein Regalbediengerät hingegen benötigt nur einen zwischen 1.500 und 1.600 mm breiten Gang.
Bei der Definition der Mindestabstände in einem für dreiseitige Stapler konzipierten Lager müssen hinsichtlich der Gangbreite drei Abmessungen berücksichtigt werden: der Abstand zwischen den Vorderseiten der Führungsschienen (in der beigefügten Abbildung mit A gekennzeichnet), die Länge zwischen den Vorderseiten der Ladungen (B) und Abstand zwischen den Vorderseiten der Regale (C).
Außerdem müssen die Toleranzen der Planimetrie des Bodens beachtet werden.