Den Lagerboden zu nivellieren ist extrem wichtig, da dieser nicht nur punktuelle und dynamische Lasten tragen muss, sondern da auf seiner Oberfläche auch die Bediengeräte verkehren. Einige dieser Geräte machen eine Nivellierung des Lagerbodens absolut erforderlich, damit Schäden an den Geräten und besonders an der Anlage selbst, wie beispielsweise einer Einfahrregalanlage, vermieden werden.
Bei den zwei- und dreiseitigen Hochregalstaplern treten aufgrund ihrer großen Hubhöhe und Arbeitsgeschwindigkeit am ehesten Probleme auf. Die Nivellierung des Lagerbodens ist in Hinblick auf diese Maschinen ein besonders kritischer Faktor, da in den Gängen zwischen den Regalen mit millimetergenauen Toleranzen gearbeitet wird und jegliche Veränderung im Boden eine Neigung des Geräts verursachen könnte. Diese noch so geringe Neigung könnte für die gesamte Anlage gefährlich werden.
Arbeitet ein für sehr enge Gänge konstruierter Stapler auf einem unebenen bzw. nicht nivellierten Lagerboden, kann er ins Schlingern kommen. Da er über keine Federung verfügt, wird die Bewegung sofort auf den Mast übertragen. Weil dieser ziemlich hoch ist, kann bereits eine Unebenheit von einem Millimeter am Boden zu einer Abweichung von mehreren Zentimetern in großer Höhe führen. Ein Beispiel dafür wurde in der obrigen Zeichnung illustriert. Der Stapler kann in Folge an Waren oder Regale anstoßen, was natürlich mit entsprechenden Risiken verbunden ist.
Außerdem hat die Abweichung eine grundlegende Auswirkung auf die Positionierungskorrektur der Gabeln in der Höhe. Dies kann dazu führen, dass es beim Ausfahren der Gabeln, zur Entnahme oder zum Ablegen einer Ladung, ebenfalls zu Stößen kommt.
Die Nivellierung des Lagerbodens in einer Arbeitsumgebung mit Maschinen in engen Gängen muss aufgrund der oben genannten Risiken und zur Vermeidung von Gefahren oder Unfällen extrem fein sein. Die Erfahrung hat gezeigt, dass es meist nicht ausreichend ist, wenn der Konstrukteur versichert, dass der Lagerboden korrekt nivelliert sei. Vielmehr sollte dieser die entsprechende Zertifizierung vorlegen, einschließlich der Tabelle mit den Probenahmen, die nach Fertigstellung des Bodens durchgeführt wurden.
Bild zur Verfügung gestellt von Pavindus S.A.
Eine korrekte Nivellierung des Bodens ist notwendig, um Schäden an den Bediengeräten zu vermeiden.
Anforderungen an die Nivellierung des Lagerbodens
Die Überprüfung der Nivellierung des Lagerbodens ist ein intensiver Prozess, der sehr sorgfältig und mithilfe äußerst präziser optischer Instrumente durchgeführt werden muss. Der Boden muss je nach eingesetztem Lagersystem bestimmte Parameter erfüllen.
Die Anforderungen an die Nivellierung sind je nach Klasse der Anlage (100, 200, 300 oder 400) unterschiedlich. Diese Klassen werden anhand bestimmter Faktoren ermittelt, die in der Qualitätsnorm EN 15620 zusammengefasst sind.
Die Lagersysteme werden je nach verwendetem Bediengerät wie folgt eingestuft:
Klasse | Gangtyp | Geeignet für: |
100 | Sehr eng | Palettenregalanlage mit einer Höhe von weniger als 18m, mit sehr engen Gängen und automatischen kontrollierten Regalbediengeräten. |
200 | Sehr eng | Palettenregalanlage mit sehr engem Gang, automatisch kontrollierten Regalbediengeräten und zusätzlichem Positionierungssystem für die Ladeeinheiten. |
300 | Sehr eng | Palettenregalanlage mit sehr engem Gang, die nur von Staplern bedient wird, welche sich zum Be- und Entladen der Ladeeinheiten nicht im Gang drehen müssen. Die Stapler werden entlang des Gangs durch mechanische Schienen oder durch Induktion geführt. |
300A | Der Lagermitarbeiter wird gemeinsam mit der Ladeeinheit angehoben oder gesenkt und verfügt über eine manuelle Höhenpositionierung. Befindet sich der Fahrer auf Bodenebene, verfügt er über eine Überwachungsanlage oder ein ähnliches System. |
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300B | Der Fahrer bleibt immer auf Bodenebene und verfügt über keine Art von Überwachungsanlage. |
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400 | Breit | Palettenregalanlage mit ausreichend breitem Gang, damit die Stapler 90º-Drehungen für das Be- und Entladen ausführen können. |
Eng | Palettenregalanlage mit engem Gang, der von Spezialstaplern verwendet werden kann. |
Bevor die Anforderungen daran, wie der Lagerboden zu nivellieren ist, genauer erläutert werden können, muss erst der Unterschied zwischen diesem Konzept und der Bodenebenheit erklärt werden, wozu auf die folgende Illustration zurückgegriffen werden soll:
2: Profil eines ebenen, jedoch nicht nivellierten Bodens.
X: Abstand zwischen zwei festen Punkten auf einem schiefen Boden (im Beispiel: 3 m).
E: Höhenunterschied zwischen zwei festen Punkten mit 3 m Abstand.
Wird nachgehend von einem "3 m Raster" gesprochen, ist damit eine Gruppe von Punkten auf der Bodenfläche gemeint, die 3 m voneinander entfernt sind, in senkrechter Richtung zum Gebäude
Anforderungen an einen Boden der Klasse 400 (für breite und enge Gänge)
Alle Punkte auf einem 3 m Raster müssen sich innerhalb von ±15 mm der horizontalen Referenz befinden. In der untenstehenden Tabelle werden die Grenzwerte für E (der Höhenunterschied zwischen zwei Punkten) angegeben, in Abhängigkeit des verwendeten Staplers und der Höhe der oberen Ebene des Regals, das an dieser Stelle errichtet wird.
Staplertyp | Höhe der letzten Ebene | Grenzwert von E |
Ohne Seitenschieber | Mehr als 13 m | 2,25 mm |
Ohne Seitenschieber | Von 8 bis 13 m | 3,25 mm |
Ohne Seitenschieber | Bis 8 m | 4,00 mm |
Mit Seitenschieber | Bis 13 m | 4,00 mm |
Anforderungen an einen Boden der Klasse 300 (sehr enger Gang)
Die Anlagen mit Staplern für Klasse 300 (sehr enger Gang) müssen sehr strenge Anforderungen hinsichtlich der Nivellierung erfüllen. Hier muss beachtet werden, dass eine kleine, millimetergroße Neigung im Boden zentimetergroße Abweichungen beim Staplermast verursachen kann, die ein Unfallrisiko darstellen können.
Die Anforderungen für eine korrekte Nivellierung des Lagerbodens in Anlagen der Klasse 300 sind der Norm EN 15620 zu entnehmen. Die folgende Tabelle zeigt zusammenfassend die Maximalwerte von Parameter ZNeigung, der die Querneigung des Gangs zwischen den Mittelpunkten der Vorderräder des Staplers angibt, und Parameter E, der den Höhenunterschied zwischen zwei benachbarten Punkten darstellt, die 3 m voneinander entfernt liegen.
Höhe der letzten Ebene | Grenzwert von ZNeigung | Grenzwert von E |
Mehr als 13 m | 1,30 mm | 3,25 mm |
Von 8 bis 13 m | 2,00 mm | 3,25 mm |
Bis 8 m | 2,50 mm | 3,25 mm |
Alle Punkte auf dem Boden müssen sich innerhalb von ±15 mm der horizontalen Referenz befinden.
Anforderungen an den Boden in den Klassen 100 und 200 (sehr enger Gang)
Obwohl es sich hierbei um Anlagen mit sehr engen Gängen handelt, werden für die Klassen 100 und 200 keine derart strengen Anforderungen an die Nivellierung des Bodens gestellt wie in Klasse 300, da das Regalbediengerät sich nicht auf dem Boden, sondern auf einer unteren Führungsschiene fortbewegt.
Gemäß Norm EN 15620 lauten die Anforderungen an die Bodennivellierung im Lager wie folgt:
Ganglänge | Nivellierung hinsichtlich der Ebene der horizontalen Referenz |
Bis 150 m | +/- 15 mm |
250 m | +/- 20 mm |
Für mittlere Ganglängen zwischen 150 und 250 m können die Daten linear interpoliert werden.
Zusammenfassung:
Den Lagerboden zu nivellieren ist eine der Grundvoraussetzungen für die Installation eines Lagersystems. Nicht nur muss der Boden dynamische und punktuelle Lasten tragen, sondern es bewegen sich auf diesem auch Bediengeräte, welche potenziell Schäden an der Anlage verursachen können.
Unabhängig davon, welche Art von Regalanlage installiert werden soll, muss daher darauf geachtet werden, dass die Norm EN 15620 bei der Bodennivellierung erfüllt worden ist.