Die notwendige Breite und Höhe der Gänge für Gabelstapler im Lager hängt von den technischen Spezifikationen der jeweiligen Staplermodelle ab. Alle Hersteller verfügen über technische Datenblätter mit den entsprechenden Daten ihrer jeweiligen Modelle.
Diesen Datenblättern können Sie wichtige Daten für die Planung Ihres Lagers, z. B. mit Einfahrregalanlagen, entnehmen. Zu den wichtigsten Daten zählen vor allem die für den Betrieb erforderliche Gangbreite, die maximale Hubhöhe und die Höhe des Staplers bei eingefahrenem Mast. Außerdem finden Sie dort auch Daten zur Tragfähigkeit des Staplers.
Die maximale Hubhöhe
Achten Sie im technischen Datenblatt besonders auf die maximale Hubhöhe: Es handelt sich hierbei um den Abstand vom Boden bis zur höchsten Gabelposition.
Maximale Hubhöhe von Gabelstaplern im Lager.
Um die maximale Höhe der obersten Regalebene zu berechnen, sollte berücksichtigt werden, dass die Gabeln des Staplers zwischen die Palettenklötze greifen und sich somit ein Teil der Palette unterhalb der Gabeln befindet. Dementsprechend muss die Ablagefläche des obersten Regalfachs mindestens 200 mm tiefer liegen, als die maximale Hubhöhe des Staplers.
Auf diese Weise wird gewährleistet, dass der Stapler bei vollkommen ausgefahrenem Mast die Gabeln mit der Palette so weit anhebt, dass diese den Längsträger des Regals passieren, ohne mit der Unterkante der Palette dagegen zu stoßen.
Die Höhe des Staplers bei eingefahrenem Mast ist von Bedeutung, wenn es um die Festlegung von Türhöhen, Regaldurchfahrten und Decken (bei Zwischengeschossen) im Lager geht. Der Abstand zwischen eingefahrenem Mast und Decken oder Querträgern sollte 500 mm nicht unterschreiten.
Ein Mindestabstand von 500 mm über der maximalen Hubhöhe mm muss eingehalten werden.
Lager eines Logistikunternehmens.
Betrachtungen zum Einsatz von Gabelstaplern an Kompaktregalen
Bei Kompaktlagersystemen müssen die Gabelstapler mit erhobener Last in die Gassen einfahren, was dazu führt, dass die Manöver langsamer werden.
Um diese Bewegungen sicherer und schneller auszuführen, wird empfohlen Führungsschienen im Boden zu verlegen. Hierbei ist die Baubreite des eingesetzten Staplers zu beachten. Zwischen Stapler und Führungsschienen sollte ein Freiraum von mindestens 50 mm bestehen (25 mm auf jeder Seite). Wenn der Gabelstapler mit Zentrierrädern ausgestattet ist, können die Abstände auf 10 mm pro Seite reduziert werden.
Beim Einsatz von Gabelstaplern an Kompaktregalen sollte beachtet werden, dass die erste erhöhte Regalebene niedriger liegen kann als die Kabinendecke des Staplers.
In diesem Fall sollten Sie, abhängig von den Maßen und der Bauart der Schutzholme des Staplers, eine entsprechende Veränderung am Stapler erwägen, wie in der folgenden Abbildung dargestellt.
Was bei der Verwendung von Gabelstaplern bei Einfuhrregalen beachtet werden muss.
Bei konventionellen Palettenregalen einzuhaltende Freiräume je nach Staplertyp
In der folgenden Tabelle finden Sie die Freiräume, die gemäß der seit Januar 2009 geltenden EN-Norm 15620 einzuhalten sind.
Folgende Staplertypen sind in der Tabelle aufgeführt: das Modell 400, stellvertretend für Gegengewichts- oder Schubmaststapler, der 300A, ein Dreiwege-Stapler mit Person an Bord (der Mitarbeiter begleitet die Last; es handelt sich um ein „man-up"-Modell), und das Modell 300B, die Sammelbezeichnung der Dreiwege-Stapler mit Mitarbeiter am Boden („man-down"). Die Maße X und Y werden in der zur Tabelle gehörenden Abbildung erläutert.
Mindestabstände von Palettenregalen
Staplertypen | ||||||
Für Intervalle zwischen |
Klasse 400 | Klasse 300A | Klasse 300B | |||
X3,4,5,5 | Y3 | X3,4,5,6 | Y3 | X3,4,5,6 | Y3 | |
0 und 3.000 mm | 75 | 75 | 75 | 75 | 75 | 75 |
3.000 und 6.000 mm | 75 |
100 | 75 | 75 | 75 | 100 |
6.000 und 9.000 mm | 75 | 125 | 75 | 75 | 75 | 125 |
9.000 und 12.000 mm | 100 | 150 | 75 | 75 | 100 | 150 |
12.000 und 13.000 mm | 100 | 150 | 75 | 75 | 100 | 175 |
13.000 und 15.000 mm | ---- | --- | 75 | 75 | 100 | 175 |
*Zahlenwerte in mm.
Fahrgassen-Freiräume beim Staplerverkehr
Die Staplerhöhe bei eingefahrenem Mast ist immer im Hinterkopf zu behalten. Diese Größe ist ausschlaggebend für die Anpassung der Ganghöhen und Durchfahrtsstellen; sei es zur Durchfahrt unter bestimmten Regalhöhen oder unter anderen Strukturen wie Hochlagern.
Dies ist nicht die einzige Sicherheitsmaßnahme, die man bei der Planung von Lagergassen beachten sollte. Sie ist vielmehr ein Teil diverser spezifischer Vorschriften, die bei der Gestaltung eines Lagers eingehalten werden sollten. Diese Vorschriften wurden entwickelt, um die Sicherheit bei der Arbeit mit Gabelstaplern zu gewährleisten, die sich ohne Führungsschienen in den Fahrgassen bewegen.
Möglicherweise sind hierzu, je nach Land, spezifische Vorschriften zu beachten. Die in diesem Abschnitt angegebenen Maße gelten für Spanien und beziehen sich auf die technischen Blätter zur Risikoverhütung Nr. 852 über die Lagerhaltung in Metallregalen.
In den Datenblättern wird angeben, dass die äußeren seitlichen Rahmenteile mindestens 500 mm über die letzte Lagerebene hinausragen müssen. Für die entsprechenden inneren Rahmenteile gelten 100 mm. Diese Verlängerungen lassen sich über entsprechend angeführte Strukturteile erzielen.
Falls über den Fahrgassen obere Querträger verlaufen, sind diese so anzubringen, dass der senkrechte Abstand von diesen Trägern zur Last bzw. zum Mast des Transportgerätes mindestens 150 mm beträgt.
Bemessen Sie demnach die Gangbreite in ihrem Lager mit Hinblick auf die Nutzung ihrer Gabelstapler also nach dem größten und höchsten verkehrenden Staplermodell und denken Sie dabei auch an den möglichen Personendurchgang.
In Gängen mit Verkehr in nur eine Richtung darf die Durchfahrtsbreite die Baubreite der Gabelstapler und sonstiger verkehrender Fahrzeuge nicht unterschreiten. Zusätzlich ist die Durchfahrt nach der breitesten zu transportierenden Last zu bemessen, zuzüglich mindestens 600 mm Sicherheitspuffer. Dies gillt nicht bei Hochregal- und Schmalgangstaplern.
Sollten in diesen Gassen auch Personen laufen, ist mindestens 1 m der Gangbreite im Lager mit Gabelstaplern ausschließlich für Fußgänger vorzusehen. Bei Gassen mit Verkehr in beide Fahrtrichtungen ist die gleiche Norm anzuwenden, wobei zur Breite der größten zu transportierenden Last zusätzlich mindestens 900 mm Puffer einzuplanen sind.
In Durchfahrtstunneln in denen Stapler verkehren, müssen neben den Staplerfahrbahnen eigens für Fußgänger bestimmte, getrennte Fußwege errichtet werden. Für die Tunnelbreite gelten die gleichen Maße wie für die Arbeitsgassen. Werden Tunnel nicht korrekt geplant, können sich bei fehlerhafter Bemessung Kollisionen mit Deckenelementen ergeben.
Aus diesem Grund gilt hier eine zusätzliche Vorgabe: Zwischen dem höchsten Element und der Tunnelldecke muss ein Freiraum von mindestens 500 mm gegeben sein. Das höchste Teil kann in diesem Falle der eingefahrene Staplermast bei der Fahrt ohne Last sein, oder auch die obere Lastkante, falls diese über den eingefahrenen Mast hinausragt.
Weitere Angaben zur Auslegung und Bemessung finden Sie in den EN-Normen 15512 und 15620.
1. Fallschutzgitter |
9. Typenschild (Informationstafel)
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